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F A C H A R Z T A U S B I L D U N G
 
Sonderfach
P H A R M A K O L O G I E   U N D   T O X I K O L O G I E
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt
BGBl. II Nr. 147/2015
(Text der jeweils aktuellen Fassung: https://www.ris.bka.gv.at [externer Link])

Die Ausbildung im medizinischen Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie ist in der Anlage 24 der ÄAO 2015 festgelegt.

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006)
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt
BGBl. II Nr. 286/2006, zul. geändert BGBl. II Nr. 259/2011 (aufgehoben mit 31.5.2015 durch BGBl. II Nr. 147/2015)
(Text der jeweils aktuellen Fassung: https://www.ris.bka.gv.at [externer Link])

Die Ausbildung im medizinischen Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie ist in der Anlage 33 der ÄAO 2006 festgelegt.

 
Additivfach
K L I N I S C H E   P H A R M A K O L O G I E

Die Ausbildung in Klinischer Pharmakologie wird mit Inkrafttreten der ÄAO 2015 nicht mehr als Additivfach sondern als Spezialisierung geregelt. Die entsprechende Verordnung wird derzeit von der Österreichischen Ärztekammer erarbeitet.

Die Additivfachausbildung Klinische Pharmakologie war im Rahmen der ÄAO 2006 gem. § 15 Abs. 1 Z 11 nur im Rahmen des Sonderfaches Innere Medizin möglich.

Die Ausbildung im Additivfach Klinische Pharmakologie ist in der Anlage 15 (Innere Medizin; 2. Abschnitt, IX. Additivfach Klinische Pharmakologie) der ÄAO 2006 festgelegt.

 
Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse:

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dienen, die im Rahmen der Ausbildung zum Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie zu erworben sind, sind im Rasterzeugnis zu bestätigen.

Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifikate und Ausbildungsbücher (KEF und RZ-V 2015)
(veröffentlicht am 24.06.2015)

 
Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie finden sich in Anlage 24.
Die Inhalte des obligatorischen Wissenschaftlichen Moduls finden sich in Anlage 34.

 
Rasterzeugnisse:

Muster für die Gestaltung der Rasterzeugnisse finden sich in den Anlagen 35 bis 39 der KEF und RZ VO (s.o.)

Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate (KEF und RZ VO) (veröffentlicht am 10.03.2007)

 
Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildungsinhalte für die Ausbildung im Hauptfach des Sonderfaches Pharmakologie und Toxikologie finden sich in Anlage 33.

Die Ausbildungsinhalte für die Ausbildung im Additivfach Klinische Pharmakologie finden sich in Anlage 15 (Innere Medizin; 2. Abschnitt, IX. Additivfach).

 
Rasterzeugnisse:

Muster für die Gestaltung der Rasterzeugnisse finden sich in den Anlagen 47 bis 51 der KEF und RZ VO (s.o.)

 
Facharztprüfung:

Alle Ärzte, die nach dem 31.12.1996 ihre postpromotionelle Ausbildung begonnen haben und nach diesem Zeitpunkt erstmals in die Ärzteliste eingetragen wurden, sowie alle Ärzte, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 31.12.2006 beenden – unabhängig davon ob die erstmalige Eintragung in die Ärzteliste vor oder nach dem ersten Stichtag erfolgte – müssen die Facharztprüfung ablegen. Gemäß Vorstandsbeschuss der Österreichischen Ärztekammer haben alle Ärzte, auch Ärzte die schon die Facharztberechtigung erhalten haben, jedoch die Möglichkeit, freiwillig zur Facharztprüfung anzutreten, wenn sie die 58 Monate Ausbildung im Sonderfach nachweisen können. Ein negatives Prüfungsergebnis hat allerdings juristisch keinen Einfluss auf eine bestehende oder beantragte Facharztberechtigung.

Hinweise zu den Antrittsvoraussetzungen, Prüfungsterminen und -modalitäten, sowie zu den Anmeldeformalitäten finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Akademie der Ärzte.
WICHTIG: Gesetzliche Gültigkeit haben nur jene Informationen, die auf der Homepage der Akademie der Ärzte veröffentlicht sind!

Österreichische Akademie der Ärzte
(externer Link)

Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie
(beschlossen von der Prüfungskommission der Österreichischen Ärztekammer im November 2001; Fassung vom Juli 2013)
Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer
für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Facharztprüfung
(beschlossen von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer am 15.12.2006)
 
Facharztprüfung FA für Pharmakologie und Toxikologie
A B L A U F   D E R   P R Ü F U N G :
Zahl der Fragen: 30–40 (= erreichbare Punktezahl), gegliedert in 6 Fallbeispiele mit jeweils 5–7 Fragen. Dauer der Prüfung: 5–10 Minuten pro Fallbeispiel, Vorbereitungszeit 5 Minuten pro Fallbeispiel, Gesamtdauer 60–90 Minuten.
 
Facharztprüfung FA für Pharmakologie und Toxikologie
B L U E P R I N T :

  ← Blueprint
  (12.09.2006)

 
Ansprechpartner:

Österreichische Akademie der Ärzte:
Prüfungssekretariat/Kandidatenverwaltung: Vera Bazsanyi
Arztprüfung-Abteilungsleitung: Ingrid Götzinger

Österreichische Pharmakologische Gesellschaft (APHAR):
ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Griesbacher, Institut für Exp. u. Klin. Pharmakologie, MedUni Graz
ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Laslop, Institut für Pharmakologie, AGES, Wien
ao.Univ.-Prof. Dr. Christian Nanoff, Institut für Pharmakologie, MedUni Wien

 
Links:
Österreichische Akademie der Ärzte
(externer Link)
Österreichische Ärztekammer
Landesärztekammern:  Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
(externe Links)

 

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  03.12.2015