F Ö R D E R N D E M I T G L I E D E R | ||||||||||||||||||||||||
Gem. § 5 der Statuten können auch juristische Personen, die auf dem Gebiet der Pharmakologie tätig sind, außerordentliche (fördernde) Mitglieder der Gesellschaft werden. Über die Aufnahme in die Gesellschaft entscheidet der Vorstand. Gem. § 9 der Statuten sind außerordentliche Mitglieder bzw. deren Bevollmächtigte berechtigt an der Generalversammlung teilzunehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Mindestförderbeiträge für fördernde Mitglieder werden gem. § 3 der Geschäftsordnung vom Vorstand festgelegt. Fördernde Mitglieder der APHAR sind:
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06.03.2014